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Konzert organisieren: die Checkliste von 12 Monaten vorher bis danach

Wer ein Konzert organisiert, plant in sieben Phasen rückwärts vom Konzerttag: 12 Monate vorher Ort und Termin, 6 Monate vorher Programm, Probenplan, Anmeldungen und Versicherung, 3 Monate vorher Technik und Werbung, 4 Wochen vorher Kasse, Einlass und Helfer, dann Konzertwoche, Konzerttag und Nachbereitung. Die wichtigste Entscheidung fällt zuerst: Wer ist Veranstalter im rechtlichen Sinn, denn bei ihm liegen Anmeldung der Musik bei der GEMA, Genehmigungen und Versicherung. Diese Checkliste ist für Chöre, Orchester und Musikvereine geschrieben, die ein eigenes Konzert am Heimatort veranstalten; für Konzerte auswärts und im Ausland steht am Ende ein eigener Abschnitt.

Phase 1: Ort und Termin (12 Monate vorher)

Zwölf Monate vor dem Konzert stehen Termin, Raum und Rollen fest. Kirchen, Säle und Stadthallen haben eigene Veranstaltungskalender, gute Termine im Advent und vor Ostern sind früh vergeben. In dieser Phase klärt das Ensemble auch, wer Veranstalter ist: der Verein selbst, die Kirchengemeinde oder ein Kooperationspartner. Davon hängen alle Pflichten der folgenden Phasen ab.

Zum Abhaken

  • Anlass und Konzertformat festlegen: Jahreskonzert, Kirchenkonzert, Benefizkonzert, Jubiläum oder Begegnungskonzert
  • Wunschtermin und einen Ausweichtermin festlegen, Überschneidungen mit Ferien, Feiertagen und Konzerten anderer Ensembles am Ort prüfen
  • Raum anfragen: Platzzahl, Bühnen- oder Altarfläche, Akustik, Barrierefreiheit, Parkplätze
  • Raumnutzung schriftlich bestätigen lassen: Zeiten für Aufbau, Stellprobe und Abbau, Nutzungsbedingungen, Kosten
  • Veranstalter im rechtlichen Sinn festlegen und im Vorstand beschließen
  • Budgetrahmen beschließen: Raum, Honorare, Notenmaterial, Technik, Werbung, Anmeldung der Musik, Versicherung
  • Organisationsteam benennen: Gesamtleitung, Programm, Technik, Werbung, Kasse und Helfer

Phase 2: Programm, Probenplan und Anmeldungen (6 Monate vorher)

Sechs Monate vor dem Konzert stehen Programm, Besetzung und Probenplan, und der Veranstalter klärt Anmeldungen und Versicherung. Musik, die von der GEMA vertreten wird, meldet der Veranstalter vor dem Konzert an und reicht danach die Musikfolge ein, beides über das Onlineportal der GEMA. Ob eine Genehmigung nötig ist und welche Auflagen gelten, hängt vom Raum, von der Besucherzahl und vom Bundesland ab; das klärt die Rückfrage beim Hausherrn und bei der Gemeinde. Manche Chor- und Musikverbände haben mit der GEMA Rahmenverträge oder übernehmen Kosten für Mitglieder; die Frage an die Geschäftsstelle lohnt sich vor jeder Anmeldung.

Programm und Probenplan

  • Programm festlegen, Länge mit Pause berechnen und in kürzbaren Blöcken planen
  • Notenmaterial beschaffen: Kauf oder Leihe, Leihfristen und Rückgabe notieren
  • Solisten, Aushilfen und Begleitung anfragen und schriftlich bestätigen lassen
  • Probenplan bis zum Konzert erstellen, mit Registerproben, Tuttiproben und Generalprobe
  • Probenraum für Zusatzproben und die Generalprobe im Konzertraum reservieren

Anmeldungen und Versicherung

  • Beim eigenen Chor- oder Musikverband nachfragen, ob ein Rahmenvertrag mit der GEMA oder eine Kostenübernahme für Konzerte besteht
  • Konzert vor dem Termin bei der GEMA anmelden, wenn geschützte Werke gespielt werden
  • Prüfen, ob für Honorare an Künstler eine Abgabe an die Künstlersozialkasse anfallen kann
  • Beim Hausherrn und bei der Gemeinde klären, ob die Veranstaltung angemeldet oder genehmigt werden muss und welche Auflagen gelten
  • Veranstalterhaftpflicht prüfen: besteht sie über den Verein oder den Verband, deckt sie dieses Konzert ab
  • Instrumentenversicherung für eigene und geliehene Instrumente prüfen

Phase 3: Technik, Bühne und Werbung (3 Monate vorher)

Drei Monate vor dem Konzert steht der Technikbedarf auf einer Seite und die Werbung beginnt. Ein Konzert ohne Publikum scheitert selten an der Musik, sondern an zu später Ankündigung: Gemeindebriefe, Vereinszeitschriften und Veranstaltungskalender haben Redaktionsschluss oft Wochen im Voraus.

Technik und Bühne

  • Bühnenplan zeichnen: Aufstellung, Podeste, Stühle, Notenpulte, Platz für Dirigent und Solisten
  • Instrument vor Ort klären: Klavier, Flügel oder Orgel, Stimmtermin vor dem Konzert vereinbaren
  • Licht, Notenlicht, Strom und Mikrofon für Moderation oder Ansagen klären
  • Garderoben und einen abschließbaren Raum für Instrumentenkoffer und Wertsachen festlegen
  • Tontechnik oder Aufnahme planen, wenn gewünscht, und Einverständnis der Mitwirkenden einholen

Werbung

  • Plakat und Handzettel gestalten: Titel, Ensemble, Datum, Uhrzeit, Ort, Eintritt oder Kollekte, Vorverkauf
  • Termin in Gemeindebriefe, Vereinszeitschriften und Veranstaltungskalender der Stadt eintragen lassen
  • Pressetext und ein druckfähiges Foto für die örtliche Presse vorbereiten
  • Website und Social-Media-Kanäle des Ensembles mit einem Veröffentlichungsplan bestücken
  • Mitglieder bitten, Familie, Freunde und Kollegen persönlich einzuladen
  • Vorverkauf festlegen: Stellen, Ticketsystem oder Reservierung per E-Mail

Phase 4: Kasse, Einlass und Helfer (4 Wochen vorher)

Vier Wochen vor dem Konzert verschiebt sich die Arbeit von der Planung zu den Menschen: Wer steht wann wo. Ein Konzert braucht mehr Helfer als Mitwirkende denken, für Einlass, Kasse, Garderobe, Bewirtung, Auf- und Abbau. Ein Helferplan mit Uhrzeiten verhindert, dass am Konzerttag die Sängerinnen und Sänger selbst Stühle tragen, statt sich einzusingen.

Kasse und Einlass

  • Eintritt, Abendkasse oder Kollekte endgültig festlegen und kommunizieren
  • Wechselgeld, Kassenbuch und Quittungsblock vorbereiten, zwei Personen für die Kasse einteilen
  • Bei Kollekte klären: wer zählt, wer quittiert, wofür das Geld bestimmt ist
  • Einlasszeit festlegen und am Eingang ausschildern, Platzanweisung und reservierte Plätze planen
  • Programmheft schreiben und drucken: Programmfolge, Mitwirkende, Texte, Dank an Förderer

Helfer

  • Helferplan mit Aufgaben und Uhrzeiten erstellen: Aufbau, Einlass, Kasse, Garderobe, Bewirtung, Abbau
  • Ansprechperson für Notfälle benennen und Fluchtwege mit dem Hausherrn durchgehen
  • Bewirtung in der Pause klären: wer verkauft, was ist mit dem Hausherrn abgesprochen
  • Dank an Helfer gleich mitplanen

Phase 5: Konzertwoche

In der Konzertwoche finden Generalprobe und letzte Bestätigungen statt. Jede Zusage, die bisher nur mündlich war, wird jetzt kurz schriftlich bestätigt: Schlüssel, Zeiten, Stimmtermin, Helfer.

Zum Abhaken

  • Generalprobe im Konzertraum, mit Aufstellung, Auf- und Abgängen und Pause
  • Zeiten mit dem Hausherrn bestätigen: Schlüsselübergabe, Aufbau, Stellprobe, Einlass, Ende
  • Stimmtermin für Klavier oder Flügel bestätigen
  • Helferplan an alle Helfer schicken, mit Treffpunkt und Telefonnummer der Gesamtleitung
  • Ablaufplan für den Konzerttag an alle Mitwirkenden verteilen: Ankunft, Einsingen oder Einspielen, Konzertkleidung
  • Letzte Erinnerung über Website, Social Media und Mitglieder

Phase 6: Konzerttag

Am Konzerttag wird der Ablauf rückwärts vom Konzertbeginn geplant: Einlass, davor Umziehen und Einsingen oder Einspielen, davor Stellprobe, davor Aufbau. Wer nur die Konzertzeit kennt, verliert den Puffer zuerst.

Zum Abhaken

  • Aufbau nach Bühnenplan, Stühle, Pulte und Notenlicht prüfen
  • Stellprobe im Raum: Aufstellung, Klang, Auf- und Abgänge
  • Kasse, Einlass, Garderobe und Bewirtung nach Helferplan besetzen
  • Begrüßung, Moderation und Dank an Gastgeber, Förderer und Helfer vorbereiten
  • Fotos nur mit Einverständnis der Abgebildeten, Hinweis für das Publikum zu Foto und Aufnahme
  • Abbau, Raumübergabe und Kassenabschluss mit zwei Personen

Phase 7: Nach dem Konzert

Nach dem Konzert bleiben Abrechnung, Pflichtmeldungen und Dank. Die Musikfolge geht an die GEMA, wenn das Konzert dort angemeldet war, und die Abrechnung an den Vorstand. Ein kurzer Rückblick im Organisationsteam ist der Startpunkt für das nächste Konzert.

Zum Abhaken

  • Musikfolge bei der GEMA einreichen, wenn das Konzert angemeldet war
  • Abrechnung erstellen: Einnahmen, Ausgaben, Kollekte, Belege an den Kassenwart
  • Geliehene Noten, Instrumente und Technik fristgerecht zurückgeben
  • Dank an Hausherrn, Solisten, Helfer und Förderer senden
  • Konzertbericht und Fotos mit Einverständnis für Website, Presse und Vereinszeitschrift
  • Rückblick im Organisationsteam: was hat funktioniert, was ändern wir beim nächsten Mal

Konzert auswärts oder im Ausland: was zusätzlich zu planen ist

Findet das Konzert nicht am Heimatort statt, verschiebt sich die Arbeit. Den Raum, die Anmeldung der Musik und die örtliche Werbung übernimmt in der Regel ein Gastgeber vor Ort, zum Beispiel eine Kirchengemeinde, ein Partnerchor oder ein Festival; das Ensemble muss schriftlich klären, wer dort Veranstalter ist. Im Ausland ist nicht die GEMA zuständig, sondern die Verwertungsgesellschaft des jeweiligen Landes. Dazu kommen Reise, Unterkunft, Instrumente und ein Tagesplan, der zur Anreise passt. Wie ein Gastkonzert Schritt für Schritt geplant wird, steht im Leitfaden Konzert auswärts organisieren.

Für Konzertreisen übernimmt ensemble.tours als Reiseveranstalter Anreise, Unterkunft und Tagesplan und auf Wunsch die Auftrittsorganisation, gebucht als Pauschalreise mit Sicherungsschein nach § 651r BGB. Ein Richtangebot mit den Kostenpositionen einzeln kommt kostenlos und unverbindlich innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Zusätzlich zum Abhaken

  • Gastgeber vor Ort finden und schriftlich klären: Veranstalter, Raum, Genehmigung, Anmeldung der Musik, Werbung, Kasse
  • Anreise planen: Bus, Bahn oder Flug, mit Platz für Instrumente und Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers
  • Unterkunft für die Gruppe buchen, mit Zimmerliste und Frühstückszeiten passend zum Tagesplan
  • Instrumentenliste erstellen: was mitreist, was vor Ort gestellt und vorher bestätigt wird
  • Bei Zielen außerhalb des EU-Zollgebiets das Carnet ATA für Instrumente früh beantragen
  • Tagesplan rückwärts vom Konzertbeginn rechnen: Einlass, Stellprobe, Aufbau, Ankunft, Abfahrt
  • Bei Jugendlichen: Aufsicht, Einverständniserklärungen und Nachtruhe regeln

Über den Autor: Ulf Zimmermann

Ulf Zimmermann ist Gründer von ensemble.tours. Nach einer Ausbildung bei einem lokalen Reiseveranstalter organisiert er seit über 30 Jahren den Groundtransport für Musikgruppen. Er hat Ensembles auf Reisen in Europa und nach Amerika persönlich begleitet und war in Europa selbst als Busfahrer für Musikgruppen unterwegs.

FAQ

Wie viel Vorlauf braucht man, um ein Konzert zu organisieren?
Für ein eigenes Konzert am Heimatort sind 12 Monate ein guter Rahmen, weil Kirchen und Säle ihre Termine früh vergeben und das Programm Probenzeit braucht. Mit 6 Monaten geht es, wenn Raum und Termin schon feststehen. Für ein Konzert auswärts oder im Ausland kommen Reise und Unterkunft dazu, dort sind 6 bis 9 Monate der Regelfall und für gefragte Termine 12 bis 24 Monate.
Muss ich ein Chor- oder Vereinskonzert bei der GEMA anmelden?
Wenn Werke gespielt werden, die von der GEMA vertreten werden, meldet der Veranstalter das Konzert vor dem Termin an und reicht danach die Musikfolge ein, beides über das Onlineportal der GEMA. Manche Chor- und Musikverbände haben Rahmenverträge oder übernehmen Kosten für ihre Mitglieder, deshalb zuerst beim eigenen Verband nachfragen.
Brauche ich eine Genehmigung für ein Konzert?
Das hängt vom Raum, von der Besucherzahl und vom Bundesland ab. In einer Kirche oder einem Saal mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb klärt meist der Hausherr die Auflagen, im Freien oder in Räumen ohne Veranstaltungsbetrieb ist die Gemeinde der erste Ansprechpartner. Eine feste Grenze für ganz Deutschland gibt es nicht.
Welche Versicherung braucht man als Veranstalter eines Konzerts?
Zwei Fragen gehören vor jedes Konzert: Deckt eine Veranstalterhaftpflicht Schäden an Personen und am Raum ab, etwa über den Verein oder den Verband, und sind eigene und geliehene Instrumente versichert. Beides klärt der Vorstand mit dem Versicherer, bevor der Raum gebucht ist.
Wie viele Helfer braucht ein Konzert?
Das hängt von Raum und Publikum ab, nicht von der Größe des Ensembles. Jede Aufgabe braucht eine feste Person mit Uhrzeit: Aufbau, Einlass, Kasse mit zwei Personen, Garderobe, Bewirtung, Abbau. Wer singt oder spielt, sollte am Konzerttag keine dieser Aufgaben haben.
Was ändert sich, wenn das Konzert auswärts oder im Ausland stattfindet?
Raum, Anmeldung der Musik und örtliche Werbung liegen dann meist beim Gastgeber vor Ort, im Ausland bei der Verwertungsgesellschaft des Landes statt bei der GEMA. Dazu kommen Reise, Unterkunft und Instrumente. Für Konzertreisen übernimmt ensemble.tours als Reiseveranstalter Anreise, Unterkunft und Tagesplan, als Pauschalreise mit Sicherungsschein.

Quellen

Links geprüft am 29. September 2026

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